Zuweiser

Informationen für Zuweiser

Allgemein

Hier finden Sie für Sie relevante Informationen und Dateien zum herunterladen und ausdrucken, wie die offizielle Verordnung für Physiotherapie oder das Zusatz- Formular zur Überweisung für RPMS-Therapie (PelviCenter).

 

Kontakt

Wir haben für den Kontakt und Austausch unter Medizinalpersonen und -Institutionen eine HIN Mailadresse. help@physio-hin.ch

 

Verordnungen

Wir bitten Sie neben der aktuellen Diagnose für uns relevante Nebendiagnosen anzugeben.

Patienten sollten darauf hingewiesen werden, dass Verordnungen 5 Wochen nach Ausstellung ihre Gültigkeit verlieren und von uns nicht mehr akzeptiert werden dürfen.

Physiotherapieverordnungen dürfen in der Schweiz von anerkannten Ärzten, Zahnärzten und Chiropraktikern ausgestellt werden.

 

Tarifpositionen der Physiotherapie

7301 Allgemeine Physiotherapie
7311 Aufwendige Physiotherapie (Neuro., Geriatrie, Lymphdrainage, >2betroffene Körperregionen/Polytrauma, mehrere Diagnosen/Multimorbid.)
7330 Gruppentherapie
7340 Medizinische Trainingstherapie (Eigenständiges / angeleitetes Trainieren an Geräten)

 

Berichte

Kostengutsprachen für Langzeitverordnungen (>4 Verordnungsserien / >36 Sitzungen pro Diagnose) müssen vom Zuweiser verfasst und vorgängig beim Vertrauensarzt des Kostenträgers eingereicht werden (KLV Art. 5 Abs. 4).

Diese werden nicht von der Physiotherapie erstellt, da dies nicht verrechnet werden kann.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung und senden Ihnen gerne bei Bedarf auf Nachfrage eine Mail mit relevanten Information zur Therapie und dem Patienten.

 

Rückmeldungen / Abschlussberichte

Bei Bedarf ihrerseits oder wenn wir es für wichtig erachten erlauben wir uns Ihnen per Mail kurz eine Rückmeldung betreffend des Status praesens des Patienten zu geben.

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Kontaktieren Sie uns

Wir bieten unseren Service in Laupen an.